Aufnahme im Pfarrkindergarten:
Im Pfarrkindergarten Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum sechsten Lebensjahr aufgenommen werden.
Aufnahme in der Pfarrkinderkrippe:
In der Pfarrkinderkrippe Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen werden.
Für eine Aufnahme werden die Vorgaben und allgemeinen Aufnahmekriterien unserer Gemeinde und unserers Trägers berücksichtigt.
Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze:
1. Das Kind und die Eltern/Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
2. Das Alter des Kindes ist entscheidend für die Aufnahme. 5-jährige Kinder im letzten Jahr vor ihrem Schulbeginn müssen bevorzugt aufgenommen werden.
3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind berufstätig.
4. Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer und sozialer Verhältnisse (Pflege eines/einer Angehörigen im Haushalt etc.).
5. Das Geschwisterkind besucht im kommenden Betreuungsjahr dieselbe bzw. eine in der Nähe befindliche Einrichtung.
6. Es gibt eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe nach sprachlichem Förderbedarf, Alter und Geschlecht.
7. Der oder die Erziehungsberechtigte ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Kindergartenbetreibers.
8. Der Kindergarten befindet sich in Wohnortnähe.
9. Das Kind hat bereits eine Kinderkrippe besucht.
BERECHNUNG DES KINDERGARTENBEITRAGES:
Die Höhe des Kindergartenbeitrages wird je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten berechnet und unterliegt der Sozialstaffel.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: